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Ein Verbot religiöser Symbole löst keine Probleme

29. Mai 2026 – Die Mitte-EVP-Fraktion traf sich in Untereggen zur Vorbereitung der Sommersession 2026. Die Fraktion lehnt die Motion für ein Verbot religiöser Symbole an Schulen ab und wird sich für eine frühe Förderung mit einem klaren Fokus auf sprachliche Kompetenzen einsetzen. Weiter behandelte die Mitte-EVP-Fraktion die Rechnung 2025 und den Nachvollzug des Entlastungspakets 2026.

Unsere christliche Tradition hochhalten – nicht verbieten
Laut der Regierung soll das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken und Symbolen durch Lehrpersonen an der Volksschule kantonal einheitlich untersagt werden. Die Regierung heisst eine so lautende Motion mit geändertem Wortlaut gut. Die Mitte-EVP Fraktion hat sich intensiv mit der Motion auseinandergesetzt und wird diese gross mehrheitlich ablehnen, weil diese die christlichen Werte und unsere Kultur angreift. So geht es in der Motion explizit nicht um ein Kopftuchverbot, sondern sie verbietet das Tragen von religiös motivierten Kleidungsstücken und Symbolen. Darunter würde zum Beispiel auch das Tragen eines christlichen Kreuzes fallen. Die Mitte ist der Auffassung, dass Lehrpersonen auch in Zukunft solche Symbole als Ausdruck unserer Tradition und Werte tragen dürfen sollen.

Wenn wir unsere Werte und Traditionen schützen wollen, müssen wir diese leben. Ein pauschales Verbot religiöser Symbole sendet die falschen Signale.

Potential für die Entlastung der Volksschule und der Kindergärten nutzen
Mit der Vorlage «Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung» werden verschiedene Massnahmen zur gezielten Unterstützung von Kindern mit fehlenden Kompetenzen in den ersten Lebensjahren umgesetzt. Die Vorlage wurde von der Mitte massgeblich mitgeprägt. Ein zentrales Element ist die Einführung eines vorschulischen Erstkontakts, auf dessen Grundlage Gemeinden künftig eine verpflichtende Teilnahme an Angeboten der frühen Förderung anordnen können.

Neu erhalten Gemeinden damit also die Möglichkeit, Kinder respektive die Eltern mit ungenügenden Sprachkompetenzen bereits im dritten Lebensjahr zur Teilnahme an entsprechenden Förderangeboten zu verpflichten. Dadurch können betroffene Kinder ihre sprachlichen Fähigkeiten noch vor dem Eintritt in den Kindergarten gezielt erweitern und wichtige Grundlagen für ihre weitere Bildungslaufbahn schaffen.

Die Mitte sieht darin grosses Potenzial für eine nachhaltige Entlastung der Volksschule und insbesondere der Kindergärten.

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